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Glucose (Liquor (L))

Untersuchungsmaterial: 1 ml Liquor (L)
Präanalytik/Hinweise:

Allgemeine Hinweise zur Gewinnung und Versand von Liquorproben:

  • Polypropylen-Röhrchen (PP) verwenden. Kein Glas- oder Polystyrol-Röhrchen (PS). Probendeckel fest verschließen und mit Parafilm abdichten.
  • Bei multiplen Untersuchungen aus Liquor, ausreichend Liquor als mehrere Einzelproben (mind. 3 x á 3ml) einsenden, da Messungen u.a. in weiteren Fremdlaboren erfolgen.
  • Um wiederholtes Auftauen zu vermeiden, kann aus gefrorenen Liquor nur ein Analyt bestimmt werden. Daher für mehrere Untersuchungen aus gefrorenen Liquor, zusätzliche gefrorene Einzelproben einsenden. 
  • Für Reiber-Diagramme Serum und Liquor gleichzeitig (<1h Abstand) abnehmen und taggleich einsenden.
  • Falls dringliche Analyte priorisiert werden sollen, bitte diese auf Anforderung vermerken.

 

Glucose in Liquor

Der Glucosewert im Liquor muss in Relation zur Serumglucose beurteilt werden.

Bitte 1Probe NaF-Plasma für Serumglucose zeitgleich mit Liquor abnehmen und zusammen mit Liquor zur Messung einschicken. 

Nachgereichte NaF-Proben oder Nachforderungen für Serumglucose können, aus Stabilitätsgründen, nicht gemessen werden.

Methode: UV-Test
Dimension: mg/dl
Alternative Dimension: mmol/l (Faktor: 0.05551)  Einheiten‑Rechner
Ansatztage: Mo Di Mi Do Fr Sa So
Indikation/Bedeutung:

 

  • DD bakterielle/virale Mengitis
  • V.a tuberkulöse Meningitis
  • V.a. zentralen glucoseverbrauchenden Prozess
Interpretation:
Weiterführende Analysen:
  • Serumglucose
  • Lactat im Liquor (Lactatkonzentration im Liquor ist aussagekräftiger als die Glucosekonzentration.)
  • Reiber-Schema
Labor: Freiburg, Ingelheim, Moers
Abrechnungsziffer (EBM):32057
Abrechnung GOÄ (Ziffer und Kosten):3560 (€ 2,68)

Nach Anfangsbuchstaben


Einheiten-Rechner für Glucose

0.00 mmol/l
0.00 mg/dl


Abrechnung GOÄ

Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Unter­suchung nicht in Ihrem regionalen Labor durch­geführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungs­ver­zeich­nis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.