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Glucose-Suppressionstest

Info:

Durch eine Glucosebelastung wird physiologischerweise die Wachstumshormonsekretion beim Gesunden supprimiert. Bei einer Akromegalie ist diese Regulation aufgehoben.

Beinhaltet folgende Untersuchungen: HGH (Wachstumshormon) (Serum gefroren (S))
Glucose (GlucoEXACT / -Medics) (NaF-Plasma (NaF))
Präanalytik/Hinweise:

Kennzeichnend für Akromegalie sind HGH-Basalwerte > 10 ng/ml. Eine partielle Senkung der HGH-Konzentration (bis ca. 4 ng/ml) kann auch bei Patienten mit Akromegalie beobachtet werden, in ca. 20% der Fälle sind auch paradoxe Reaktionen im Sinne eines Wachstumshormonanstieges während der Hyperglykämie nachweisbar.

Eine unzureichende Supprimierbarkeit des HGH-Spiegels kann auch bei nicht-akromegalen Patienten vorkommen (z. B. Anorexia nervosa, chron. Nierenerkrankungen, M. Wilson, akute interm. Porphyrie, Thyreotoxikose).

Bei Patienten unter Therapie mit hohen Biotin-Dosen (> 5 mg/Tag) sollte die Probenentnahme mindestens 8 h nach der Applikation erfolgen, da hohe Biotin-Gaben die Bestimmung stören können.

 

Ansatztage: bei Bedarf
Indikation/Bedeutung:

Diagnose oder Ausschluss der Akromegalie

Kontraindikation
Diabetische Stoffwechsellage

Durchführung:

Der Test wird morgens (ca. 8 Uhr) am nüchternen Patienten durchgeführt

Vorbereitung des Patienten: Stress vermeiden

  • Verweilkanüle anlegen
  • Erste Blutentnahme beim nüchternen Patienten für Basalwert-Bestimmung von Glucose und HGH (= Probe 0)
  • Anschließend Gabe von 75 g Glucose (am besten in 200 ml Tee gelöst) oral innerhalb von 5 Minuten
  • Weitere Blutentnahmen 30, 60, 90 und 120 Minuten nach Glucoseaufnahme für Glucose- und Wachstumshormon-Bestimmung (= Proben 1 - 4)
  • Jeweils 1 ml NaF-Blut und 1 ml Serum von jeder Probe einsenden
Interpretation:
Labor: Ingelheim

Nach Anfangsbuchstaben


Abrechnung GOÄ

Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Unter­suchung nicht in Ihrem regionalen Labor durch­geführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungs­ver­zeich­nis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.