zurück

Beta-CrossLaps (CTX) (Serum gefroren (S))

Untersuchungsmaterial: 1 ml Serum gefroren (S)
Präanalytik/Hinweise:

Blutentnahme morgens nüchtern zwischen 7:30 und 8:30 Uhr. Zur richtigen Beurteilung ist die Nüchternblutentnahme morgens bis spätestens 8.30 Uhr wegen der erheblichen Tagesrhythmik dringend erforderlich und auch bei weiteren Kontrolluntersuchungen wichtig. Strenge Nüchternblutentnahme ist wichtig, der Patient darf vor der Blutentnahme nur Wasser trinken (keinen Kaffee oder Tee, keine zuckerhaltigen Getränke)! Für Langzeituntersuchungen ist die Probennahme immer unter gleichen Bedingungen wie bei der Erstprobe durchzuführen. Nach der Blutentnahme das Blut ca. 30 - 45 Min. gerinnen lassen, zentrifugieren, Serum abpipettieren und in ein neues Röhrchen überführen, einfrieren und tiefgefroren versenden. Der Parameter ist im Serum bei Raumtemperatur 8 h stabil. 

Bei Patienten unter Therapie mit hohen Biotin-Dosen (> 5 mg/Tag) sollte die Probenentnahme mindestens 8 h nach der Applikation erfolgen, da hohe Biotin-Gaben die Crosslaps-Bestimmung stören können.

Methode: ECLIA
Dimension: ng/ml
Ansatztage: Mo Di Mi Do Fr Sa So
Indikation/Bedeutung:
  • Nachweis eines erhöhten Knochenabbaus

  • Monitoring einer antiresorptiven Osteoporose-Therapie
  • Risikoabschätzung des künftigen Knochenmasseverlustes von Unbehandelten
  • Siehe auch unter:
Interpretation:
Weiterführende Analysen:
  • Bei erhöhten Werten wird eine Überprüfung der Vitamin D-Versorgung (Bestimmung von 25(OH) Vitamin D) empfohlen. 
  • Zum Monitoring einer antiresorptiven Therapie sollte die Beta-CrossLaps-Bestimmung mit der Bestimmung eines Knochenbildungs-Markers (Ostase/Knochen-AP) kombiniert werden.
Labor: Ingelheim, Jena
Abrechnungsziffer (EBM):32403
Abrechnung GOÄ (Ziffer und Kosten):3744 (€ 30,16)

Referenz-/Bewertungsbereich (anzeigenausblenden)

Nach Anfangsbuchstaben


Abrechnung GOÄ

Die Kosten werden für den i. d. R. genutzten 1,15-fachen GOÄ-Satz dargestellt. Wird die Unter­suchung nicht in Ihrem regionalen Labor durch­geführt, erfolgt die Analyse in dem Labor, das im Leistungs­ver­zeich­nis genannt ist. In diesem Fall gilt der dort für die Untersuchung angegebene Preis.